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Bilanzsteuerrecht

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Wir erstellen Ihre Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach Steuer- und nach Handelsrecht. Der Jahresabschluss wird unter Ausnutzung der steuerlichen Wahlrechte auf Grundlage der mit Ihnen festgelegten Strategie und der persönlichen und privaten Steuerplanung des einzelnen Unternehmers im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen termingerecht erstellt.

Unser qualifizierter Abschluss 2002 berücksichtigt die erhöhten Anforderungen zum Unternehmensrating nach Basel II der Banken. Damit werden erfahrungsgemäß die Bearbeitungszeiten zur Unternehmensfinanzierung erheblich verkürzt.

Der Jahresabschluss wird Ihnen mit seinen steuer- und wirtschaftlichen Konsequenzen im Rahmen der Ergebnispräsentation ausführlich erläutert. Nur so wird sichergestellt, dass jeder Unternehmer seinen Abschluss versteht und seine Schlüsse hieraus ziehen kann.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Aufstellung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel, Anhang sowie Kennzahlen
  • Besprechung der Ergebnisse und der wichtigsten Begriffe der Bilanz
  • Ausgabe von Kontokorrentlisten und Bilanzbericht
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Lageberichts
  • Anfertigung von Sonderbilanzen
  • Bilanzanalyse
  • Erstellung von Zwischenbilanzen für externe und interne Zwecke
  • Anfertigung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-überschuss-Rechnung)
  • Erstellung der Anlagenbuchführung

Ihr Ansprechpartner ist
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27.08.18 - 22:00 Uhr


Pfändung vor Eintritt des Erbfalls nicht möglich - Frankfurter Rundschau
15.08.18 - 04:37 Uhr


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