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Unwetter: Was zahlt die Versicherung?

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Unwetter mit heftigen Regenfällen richten oft Schäden in Millionenhöhe an. Oft ist bei Hauseigentü-mern danach die Ratlosigkeit groß: Welche Versicherung zahlt was? Wer kommt für welchen Schaden auf?


überschwemmung
Für überschwemmungen kommen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung besteht. Im Basisschutz sind nur Schäden durch Leitungswas-ser versichert. Wichtige Ausnahme: In alten DDR-Policen, von der Allianz übernommen, sind Schä-den durch Hochwasser noch mitversichert.

Sturmschäden
Bei einem Sturm mit mehr als 8 Windstärken (über 61 km/h Windgeschwindigkeit) sind Hausrat- und Wohngebäudepolicen in der Pflicht. Mieter müssen sich in erster Linie an ihre Hausratsversicherung wenden. Die Police ersetzt Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, die im Haus untergebracht sind. Satellitenschüsseln, Antennen, Markisen und andere außen am Haus an-gebrachte Anbauten sind meist nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze mitversichert. Vorausset-zung dafür ist stets, dass der Mieter diese Anbauten auf eigene Rechnung angeschafft hat.

Regenschäden
Regenschäden sind nach Sturm versichert. Wurde ein vom Mieter bezahlter Teppich durch eindrin-genden Regen beschädigt, ist das ebenfalls ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings muss das Eindringen des Regens eindeutig durch den Sturm verursacht worden sein. Vermieter und Hausbesit-zer sollten Schäden umgehend der Wohngebäudeversicherung melden. Die Police deckt alle Schä-den am Haus ab und an Sachen, die mit dem Haus fest verbunden sind. Es muss aber das Sturmrisi-ko in dem Vertrag eingeschlossen sein, was bei den sogenannten gebundenen Wohngebäudeversi-cherungen meist der Fall ist. Die Versicherung kommt dann auch für Folgeschäden auf, wenn wäh-rend des Sturms durch zerschlagene Fenster Regen ins Haus eindringt.

Blitzeinschlag
In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist Blitzschlag üblicherweise mitversichert. Gemeint ist damit aber nur der direkte Blitzeinschlag: Der Blitz muss direkt in die Antenne des Fernsehers ein-schlagen, damit die Versicherung zahlt. Das ist jedoch selten der Fall. öfter verursacht der Blitzein-schlag Schäden, weil er etwa in die Dachantenne fährt und im Stromnetz des Hauses eine über-spannung auslöst. Das kann Geräte wie Fernseher, Hi-Fi-Anlagen oder Computer zerstören. Eine indirekte Folge des Blitzeinschlags ist nur versichert, wenn in der Police überspannungsschäden mit-versichert sind.

Kraftfahrzeugschäden
Typische Sturmschäden sind über eine Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt. Hat der Sturm etwa Dachziegel auf ein Auto geschleudert, so kommt die Teilkasko dafür auf. Die Einstufung als Teilkas-koschaden bietet Vorteile für Vollkaskoversicherte, weil der Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird. Außerdem wird bei der Selbstbeteiligung der meist niedrigere Betrag der Teilkaskoversicherung zugrunde gelegt. Die Selbstbeteiligung der Teilkasko ist meist niedriger, der Kunde muss sich weni-ger anrechnen lassen.

Ansprechpartner: Fachanwalt für Versicherungsrecht Heiko Wenzel
ArbeitsrechtGesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - business-wissen.de
18.08.16 - 08:59 Uhr


Arbeitsrecht: Meinungsfreiheit und soziale Netzwerke - anwalt.de
16.08.16 - 13:23 Uhr


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