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Die Unfallversicherung - weniger Schutz als man denkt

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Ca. 30 Millionen Unfallversicherungsverträge haben die Deutschen abgeschlossen. Mithin existiert in ca. 40 % aller Haushalte eine entsprechende Versicherung. Jede Jahr werden hier-für ungefähr 11 Milliarden Mark ausgegeben, von denen nur 57 % an Leistungen an die Ver-sicherten zurückfließen. Die anderen 43 % bleiben bei den Versicherern und bescheren diesen ein hervorragendes Geschäft. Demzufolge ist die Unfallversicherung einer der lukrativsten Sparten für jeden Versicherer.

Einer der Gründe dafür ist der Umstand, das die Kernleistung der Unfallversicherung nur dann erbracht wird, wenn beim Versicherten ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden, also eine Invalidität eintritt. Obwohl es jedes Jahr ungefähr neun Millionen Unfälle gibt, behalten nur einige Zehntausend Opfer solche dauerhaften Schäden, die so schwer sind, dass auch die Erwerbsfähigkeit dadurch beeinträchtigt wird. So kommt es, dass nur etwa 11 % der Fälle von Berufsunfähigkeit auf einem Unfall beruhen. Der grösste Teil wird dagegen durch Krankhei-ten hervorgerufen.

Geschieht aber ein solcher Unfall, ist die gesetzliche Absicherung nicht sehr umfangreich: Sie deckt nur die sog. Arbeits- und Wegeunfälle ab und leistet nur geringe Summen. Tatsächlich passieren jedoch mit 58 % die meisten Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit.

Der Grad der bleibenden körperlichen Schäden -also die Invalidität- ist massgeblich für die Höhe der auszuzahlenden Versicherungsleistung. Die Invaliditätsgrade sind im einzelnen in der sog. Gliedertaxe festgelegt, die für jedes Körperteil jeweils die Entschädigungshöhe bei Verlust des Körperteils bzw. vollständiger Funktionsbeeinträchtigung festlegt.

Wichtig ist es, zu wissen, dass es hinsichtlich dieser Gliedertaxe eine Empfehlung des Ge-samtverbandes der Versicherungswirtschaft gibt, der jedoch für die verschiedenen Gesell-schaften keineswegs bindend ist. Jeder Versicherer kann von dieser Empfehlung nach Belie-ben abweichen. Er kann dies auch zugunsten des Versicherungsnehmers tun und beispielswei-se auch für den Teilverlust eines Körpergliedes eine (Teil-)Entschädigung vorsehen. Dies sollten Sie beim Vergleich verschiedener Angebote immer mitberücksichtigen.

Die geringere Bedeutung einer Unfallversicherung im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeits-versicherung wird an einem Beispiel am besten deutlich: Verliert ein Koch seinen Geschmackssinn, dann steht im nach der Gliedertaxe keine beson-ders hohe Geldleistung zu, da diese entsprechend der für den ?Normalbürger? eher unterge-ordneten Bedeutung dieses Sinnesorganes nur eine vergleichsweise geringe Invalidität fest-legt. Allerdings kann der Koch seinen Beruf nun nicht mehr ausüben und steht unter Umstän-den vor einem existenziellen Problem: Seine Lebenshaltungskoten laufen weiter, er kann je-doch in seinem bisher ausgeübten Beruf kein adäquates Einkommen mehr erzielen. Hat er in dieser Situation keine Berufsunfähigkeitsversicherung, so entsteht unter Umständen eine er-hebliche Versorgungslücke. Daher ist es kein grosser Schritt mehr zu der Erkenntnis, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall weitaus wichtiger als eine Unfallversiche-rung ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet unabhängig von der Ursache für die Be-rufsunfähigkeit. Sie zahlt sowohl bei krankheitsbedingter als auch bei unfallbedingter Berufs-unfähigkeit.

Für den Abschluss einer Unfallversicherung kann dennoch sprechen, dass die Berufsunfähig-keitsversicherung entsprechend dem weitaus grösseren Risiko, welches sie abdeckt, relativ teuer und somit nicht für jedermann erschwinglich ist. Viele Personen wie z.B. Kinder, Senio-ren oder Personen mit erheblichen Vorerkrankungen erhalten oftmals gar keinen oder nur deutlich teureren Versicherungsschutz. Oft werden bestimmte Krankheiten sogar aus dem Versicherungsumfang ausgeschlossen, weil die Versicherung das Risiko scheut. Somit kann es sinnvoll sein, mit einer Unfallversicherung wenigstens einen kleinen Teil des Lebensrisikos abzudecken.

Bei den Tarifarten werden neben dem Progressionstarifen als denjenigen Tarifen mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis auch lineare Tarife und Mehrleistungstarife angeboten. Die-se haben jedoch Nachteile und sind nicht empfehlenswert. Abstand nehmen sollten man auch von Unfallversicherungen mit Prämienrückvergütungen. Solche sind dem System der Unfall-versicherung eigentlich fremd. In Wahrheit handelt es sich um mit einer Lebensversicherung kombinierte Produkte, wo die im Lebensversicherungsbereich mit dem Geld der Versicherten zu erzielende Rendite zunächst um die vom Versicherer für Verwaltungskosten, Abschluss-provisionen für die Vertreter, Aktionärsgewinne etc. aufzubringenden Gelder vermindert wird. Zusätzlich hängt hier die Wirtschaftlichkeit der Geldanlage in Form eines Teiles der Versichertenbeiträge von den jeweiligen Bedingungen an den Kapitalmärkten ab, so dass sich immer die Frage stellt, ob der Versicherte letztlich nicht mit einer herkömmlichen und bei-tragsgünstigeren Unfallversicherung und eigener Anlage des dadurch gesparten Geldes besser bedient ist.

Auch auf andere Zusatzleistungen neben der Zahlung im Falle der Invalidität als Kernleistung der Unfallversicherung sollte man in der Regel verzichten. So gehören Leistungen wie zum Beispiel Unfallkrankentagegeld, Krankenhaustagegeld etc. nicht in eine Unfallversicherung. Wer sich in dieser Hinsicht schützen möchte, der kann eine separate Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung abschliessen. Diese zahlt dann wenigstens auch in den Fällen, in denen man nicht wegen eines Unfalles sondern -wie meistens- wegen einer Krank-heit ausfällt.

Hinsichtlich des Vertragsschlusses in der Unfallversicherung besteht für die Versicherten kei-nerlei Veranlassung zu einer langfristigen Bindung. Im Falle eines Wechsels der Versiche-rung bringt dieser im Gegensatz zur Lebens- oder privaten Krankenversicherung keine Nachteile für den Versicherten. Selbst bei sehr lange laufenden Verträgen könne die Kunden unter Umständen mit dreimonatiger Frist zum Ende des fünften Versicherungsjahres kündi-gen. Bei Neuabschluss eines Vertrages sollte man lediglich eine einjährige Laufzeit wählen, um regelmässig Angebote vergleichen und bei Bedarf kurzfristig zu einem anderen Versiche-rer wechseln zu können. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Ausserdem können beide Vertragsparteien im Falle des Eintritts eines Versiche-rungsfalles, eines anhängigen Rechtsstreites oder einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung der Versicherungsleistungen mit einmonatiger Frist kündigen.

Autor: Rechtsanwalt Heiko Wenzel
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