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Heiko Wenzel - IHK-eingetragener Versicherungsberater

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Fachanwalt für Versicherungsrecht Heiko Wenzel jetzt auch als bei der IHK eingetragener Versicherungsberater zugelassen.


Als einer der ersten nach dem neuen Versicherungsvermittlerrecht zugelassenen Versicherungsberater im Bereich der IHK Düsseldorf wurde der Fachanwalt für Versicherungsrecht Heiko Wenzel nunmehr in das bei der IHK geführte Register eingetragen.

Damit erfolgt in unserer Kanzlei künftig eine Beratung der Mandanten bereits vor Abschluss von Versicherungsverträgen z. B. bei der Auswahl geeigneter Versicherungsbedingungen bis hin zur Betreuung während der Regulierung eines eingetretenen Schadens oder aber bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach Ablehnung der Regulierung durch den Versicherer bis hin zur erfolgreichen prozessualen Geltendmachung.

Dieses Register kann im Internet unter www.vermittlerregister.org eingesehen werden. Nur die dort registrierten Personen haben die entsprechende Sachkunde nachgewiesen und erfüllen die sonstigen sachlichen und persönlichen Voraussetzungen. Sie haben beispielsweise einen einwandfreien Leumund und unterhalten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Million Euro. Künftig darf die Versicherungsberatung nur noch von solchen registrierten Beratern betrieben werden.

Die Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und sind vollständig frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen.

Versicherungsberater üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder diese Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.

Als unabhängige Berater in allen versicherungsrechtlichen Fragen betreuen Versicherungsberater ihre Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft und vertreten diese ausschließlich in deren Interesse. Versicherungsberater dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten oder auch nur solchen Anschein erwecken und dadurch Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben.

Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter und Personen, die bei Beratung und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.

Versicherungsberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben Mitarbeiter und sonstige Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.

Versicherungsberater sind gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert.

Ansprechpartner:
Fachanwalt für Versicherungsrecht und bei der IHK Düsseldorf registrierter Versicherungsberater Heiko Wenzel
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