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Hausratversicherung

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Einbruch, Blitz, Wasser – eine Hausratversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf. Doch die Beiträge richten sich nach dem Versicherungsumfang einer solchen Police und können sehr stark abweichen.


Bei Gewitter alle Stecker ziehen ? Das ist ratsam, denn moderne Elektronik reagiert schon auf geringe Spannungsschwankungen sehr sensibel. Folge ist oft ein Defekt, der oft den Austausch des gesamten Gerätes erforderlich macht. Da hilft eine Hausratversicherung, in der auch die so genannten „überspannungsschäden“ mitversichert sind, was bei vielen Gesellschaften sogar ohne Mehrbeitrag der Fall ist.

Für viele Haushalte ist eine Hausratversicherung durchaus sinnvoll. Sie zahlt bei Einbruch, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasserschäden. Die Hauratversicherung ersetzt aber nur bewegliche Gegenstände, nicht fest eingebaute Teile wie Tapeten oder fest verlegt Teppichböden. Dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Die Kosten einer Hausratversicherung sind höchst unterschiedlich. Teuer Policen können leicht drei Mal so viel kosten wie preiswerte – bei identischem Deckungsschutz ! Beim Preis kommt es vor allem auf die Versicherungssumme an. Sie bemisst sich am Neuwert des Hausrats – also an dem, was die Wiederanschaffung kostet. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte mindestens ein Wert von 650,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart werden, da der Versicherer dann auf den so genannten Einwand der „Unterversicherung“ freiwillig verzichtet. Das bedeutet, er kürzt die Entschädigung nicht, wenn er nach Eintritt des Schadenfalls feststellt, dass die vom Kunden gewählte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Neuwert des gesamten Hausrats. Ist beispielsweise Hausrat im Wert von 100.000,- Euro Neuwert nur mit einer Versicherungssumme von 70.000,- Euro versichert, wäre der Versicherer ansonsten berechtigt, 30 % von der Entschädigungssumme abzuziehen, also von einem Schaden von beispielsweise 5.000,- Euro nur 3.500,- auszuzahlen. Dies kann durch die Wahl der Versicherungssumme in Höhe von mindestens 650,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bereits vertraglich ausgeschlossen werden, was Streitigkeiten im Schadenfall vermeidet.

Ansprechpartner: Fachanwalt für Versicherungsrecht Heiko Wenzel
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