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Ein "guter" Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag

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Ein "guter" Vertrag über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist an eine Risikolebensversicherung gekoppelt. Die Versicherung nennt sich dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).

Diese Kombination mit einer Lebensversicherung ist fast immer die preiswertere Lösung und Sie bekommen für den Todesfall noch eine Absicherung für Ihre Angehörigen hinzu.

Zwei Leistungen sind dabei besonders wichtig und sollten im Vertrag enthalten sein:

1. Die Beitragsfreistellung für die Risikolebensversicherung. Im Falle des Eintritts der Be-rufsunfähigkeit brauchen Sie dann keine Beiträge mehr für die Risikolebensversicherung zu entrichten, der Todesfallschutz besteht aber dennoch fort.

2.Die Zahlung einer vorher festgelegten monatlichen BU-Rente für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit.

Bei den Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung sollten Sie möglichst keinen Gebrauch von der sog. Staffelregelung machen. Bei diesen Verträgen erhalten Sie zwar beispielsweise bereits bei 25 % Berufsunfähigkeit eine Teilrente, die volle Rente aber erst bei 75 %. Dabei müssen Sie der Versicherungsgesellschaft jedoch jede Verschlechterung Ihres Gesundheitszu-standes von neuem beweisen. Dies führt oft zu Streit und juristischen Auseinandersetzungen.

Besser ist deshalb eine sogenannte Pauschalregelung, bei der die Versicherung bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit die volle Rente zahlt. Wenn Sie also maximal nur noch halbtags in Ihrem Beruf arbeiten können, wird Ihnen die volle Rente gezahlt. Dies ist eine einfach zu handhabende Regelung, die wenig Streitpotential in sich birgt.

Autor: Rechtsanwalt Heiko Wenzel
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