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Die Antragstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Mit dem Antrag auf Abschluss einer BUZ kann bereits alles zu Ende sein!

Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen die Versicherung wegen unvollständiger oder falscher Angaben im Antragsformular vom Vertrag zurücktritt, sobald der Kunde berufsunfähig wird.

Von besonderer Wichtigkeit sind insbesondere die Gesundheitsfragen, mit denen der Versicherte Auskunft über zurückliegende Krankenhausaufenthalte oder ambulante Behandlungen und Krankheiten geben soll. Der Zeitraum, für den die Angaben rückwirkend verlangt werden, ist dabei oft ohne Begrenzung. Der Antragsteller müsste sich also rückwirkend bis zu seiner Geburt an alle auch noch so unbedeutend erscheinenden Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen etc. erinnern. Ein nahezu aussichtsloses Unterfangen!!

Weist eine Versicherung ihrem Kunden nach, dass ein im Antrag verschwiegener Umstand ursächlich ist für das zur Berufsunfähigkeit führende Leiden, so kann sie vom Vertrag zurücktreten. Sie als Versicherungsnehmer stehen dann ohne den so wichtigen und existentiellen finanziellen Schutz da und haben zudem noch jahrelang umsonst Beiträge an die Versicherung entrichtet.

Positiv ist deshalb, wenn ein Versicherer den Zeitraum, für den er die Angaben zur Gesund-heit fordert, beschränkt. Die Fragen zu stationären Behandlungen sollten nicht länger als zehn Jahre zurückreichen. Diejenigen Fragen zu ambulanten Arztbesuchen oder Erkrankungen sollten maximal die letzten fünf Jahre, besser nur drei Jahre erfassen. Denn auch bei sorgfältigster Beantwortung aller Gesundheitsfragen können Fehler unterlaufen, die sich später unter umständen verhängnisvoll auswirken. Hat ein Kunde die Angaben sogar bewusst und gewollt falsch gemacht, kann der Versicherer den Vertrag auch wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies ist ein oft angewandtes Mittel der Versicherer, bei dem es sich lohnt, eine rechtliche überprüfung durchzuführen, da die Anforderungen der Rechts-sprechung an eine solche Anfechtung sehr streng sind.

Der Antrag sollte mithin von Ihnen immer mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Für den Fall, dass Sie einen Versicherungsvermittler einschalten, sollten Sie dafür sorgen, dass Sie in das Gespräch eine unbeteiligte Person als zeugen miteinbeziehen und durch ein Gesprächs-protokoll festhalten, was Sie dem Vermittler im einzelnen auf die Gesundheitsfragen hin mitgeteilt haben. Es sollte nach Möglichkeit so viel wie möglich und so detailliert wie möglich schriftlich festgehalten werden. Aussagen eines Vermittlers wie "So etwas will die Versicherung gar nicht wissen" oder "Das erscheint mir nicht so wichtig" sind mit äusserster Vorsicht zu geniessen ! Meistens wollen solche Vermittler lediglich erreichen, dass der Vertrag ohne Rückfragen des Versicherers zustande kommen und der Vermittler seine Abschlussprovision verdient. Dies kann nicht in Ihrem Sinne sein!

Autor: Rechtsanwalt Heiko Wenzel
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