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Die Spezialisten für den Streitfall

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Konflikte mit Versicherungen sind rechtlich kompliziert. Außerdem geht es oft um hohe Summen. Welche Profis am besten weiterhelfen ? teilweise sogar kostenlos:


Fachanwälte für Versicherungsrecht:
Brauchen Kunden bei Streit mit der Assekuranz rechtliche Hilfe, sollten sie sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht nehmen. Diese Anwälte haben sich auf die komplizierte Rechtsmaterie speziali-siert. Viele Kanzleien vertreten aber ausschließlich oder zusätzlich auch die Versicherer. Um Interes-senskonflikte zu vermeiden, sind Anwälte, die nur Versicherte vertreten, die sicherste Wahl.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Die Aufsichtsbehörde erhält im Jahr gut 20 000 Beschwerden von Kunden. Die Beamten schreiben kostenlos die Versicherungen an und bitten um Stellungnahme. In 20 Prozent der Fälle ändern dar-aufhin die Unternehmen ihre Entscheidung zu Gunsten des Kunden. Sind sie dazu nicht bereit, infor-miert die BaFin den Versicherten. Die Behörde kann nicht verbindlich im Einzelfall entscheiden.

Versicherungsombudsmann:
Kostenlose Rechtshilfe beim Streit mit der Versicherung: Der ehemalige Bundesgerichtshof ? Richter Wolfgang Römer prüft die ihm vorgelegten Fälle und kann bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € gegen die Assekuranz verbindlich entscheiden. Bei höheren Summen gibt er eine Empfehlung ab. Dem Versicherten steht es jedoch frei, noch vor Gericht zu ziehen. Römer ist für alle Sparten zustän-dig, bis auf die Kranken-, Pflege- und Kreditversicherungen.

Ombudsmann private Krankenversicherung:
Bei Problemen mit der privaten Kranken- und Pflegeversicherung hilft Ombudsmann Arno Surminski weiter, ebenfalls kostenlos. Er versucht, zwischen den Unternehmen und ihrem Kunden zu vermitteln, darf allerdings nicht verbindlich entscheiden.

Bundesverband der Unfallopfer:
Hilft bei der Suche von neutralen und bei Gericht anerkannten Gutachtern. Voraussetzung sind 80 € Mitgliedsbeitrag, doch die sind gut angelegt.

Ansprechpartner: Fachanwalt für Versicherungsrecht Heiko Wenzel
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27.08.18 - 23:17 Uhr


Pfändung vor Eintritt des Erbfalls nicht möglich - Frankfurter Rundschau
15.08.18 - 04:37 Uhr


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