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Hohe Beiträge in der privaten Krankenversicherung

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Will der private Krankenversicherer den Beitrag erhöhen, kann die Haushaltskasse oftmals durch den Wechsel in einen anderen Versicherungstarif entlastet werden.

Wenn die privaten Krankenversicherer merken, dass ihnen in den bestehenden Krankenversi-cherungstarifen aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung der Versicherten und immer auf-wendigeren und damit kostenintensiven Behandlungsmethoden die Ausgaben ?explodieren?, dann ist die Versuchung gross, kräftig an der Beitragsschraube zu drehen. Beitragserhöhungen von 20 Prozent sind dann durchaus keine Seltenheit.

Solche Erhöhungen müssen Sie als Kunde jedoch nicht tatenlos hinnehmen. Oft spart der Wechsel in einen preisgünstigeren Tarif eine Menge Geld. Auch wenn die Versicherer sehr oft auf diese Möglichkeit nicht hinweisen oder gar ?was noch viel schwerwiegender ist- diese Möglichkeit des Tarifwechsels einfach bestreiten, so haben Sie im Falle einer Beitragserhö-hung das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln !

Dabei müssen Sie in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen und können weiterhin von den bisher für Sie angesammelten Altersrückstellungen profitieren. Das bedeu-tet, dass bei gleichem Umfang der Leistungen der Prämienberechnung in dem neuen Tarif weder ein höhers Eintrittsalter zugrunde gelegt wird noch dass die bereits gebildeten über-schussanteile verloren gehen.

Nur wenn die Leistungen im neuen Tarif umfassender als beim alten Vertrag sind, kann der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung oder einen Risikozuschlag verlangen oder eine Wartezeit vereinbaren. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie die Mehrleistungen ausdrück-lich aus dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ausschliessen.

Auch wenn ein solcher Tarifwechsel der Versicherung nicht gefällt und ihr zusätzliche Arbeit bereitet, muss Sie Ihrem Verlangen entsprechen. Sofern es bei der betreffenden Gesellschaft keinen günstigeren Tarif gibt, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, den Leistungsumfang zu reduzieren oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen.

Alternativ können Sie für den Fall, dass Ihnen eine Prämienerhöhung zu hoch erscheint, vor Gericht gegen diese Beitragserhöhung klagen. Eine Versicherungsgesellschaft darf ihre Bei-träge nicht beliebig erhöhen, sondern muss sich an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Hat sie zum Beispiel gegen bestimmte gesetzliche Kalkulationsgrundlagen verstossen oder hat der Treuhänder, der von der Versicherung wirtschaftlich unabhängig sein muss, der Prä-mienerhöhung nicht zugestimmt, so kann die Erhöhung unzulässig sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat zur Stärkung der Rechte der Versicherten entschieden, dass die Versicherer ihre internen Kalkulationsgrundlagen jedenfalls einer gerichtlichen überprü-fung zugänglich machen müssen.

Wenn Sie allerdings aussergerichtlich versuchen, an diese Informationen zu gelangen, wird Sie der Versicherer in der Regel auf sein Geheimhaltungsinteresse verweisen und Ihnen erklä-ren, dass die zugrunde liegenden Berechnungen sowieso nur für Versicherungsmathematiker zu verstehen sind (was in den meisten Fällen sogar zutrifft) !

Ohne Gerichtsverfahren erhalten Sie also keine Information. In einem Gerichtsverfahren müs-sen Sie sich auf eine lange Auseinandersetzung einstellen, die auch finanziert sein will. Hier-bei kann eine Rechtsschutzversicherung, die Vertragsrecht im privaten Bereich umfasst, na-türlich hilfreich zur Seite stehen.

Sofern ein solcher Vertrag besteht, der Versicherer jedoch die Kostenübernahme mit dem Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten verweigert, ist es wichtig, den richtigen Rechts-schutzversicherungsvertrag gewählt zu haben. Ist dies der Fall, dann kann Ihr Rechtsanwalt in einer begründeten Stellungnahme darlegen, warum er gegenteiliger Ansicht ist und die Füh-rung eines Rechtsstreites für aussichtsreich hält. Der Versicherer ist dann an diese Stellung-nahme Ihres Rechtsanwaltes gebunden und muss das Gerichtsverfahren finanzieren. Hierzu sollten Sie sich rechtzeitig bei einem Versicherungrechtsexperten informieren.

Autor: Rechtsanwalt Heiko Wenzel
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